Angeln zu Zeiten von Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Epidemie.

Aufgrund der vielen Anfragen geht der Landesfischereiverband auf die wichtigsten Fragen zum Angeln ein:

Alleine Angeln ist tagsüber genauso wie das Ausüben von Sportarten im Freien erlaubt.

Sie können also alleine Angeln gehen oder mit Angehörigen ihres Hausstands, soweit Landkreise oder Gemeinden nicht zusätzliche Beschränkungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum erlassen haben.

Das gilt tagsüber zwischen 5:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends (Nachtangelverbot beachten!).

Zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr morgens herrscht Ausgangssperre. Hier gelten für die Ausübung der Angelei keine Sonderregelungen.

In dieser Zeit ist Angeln nicht möglich!

Author: Landesfischereiverband BW -
Schriftführer Anglerfreunde